1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen der Healthcare Manufaktur GmbH über Beratungsleistungen, sowie für ähnliche Aufträge.

1.2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater ausgeführt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung gemäß Angebot.

1.3. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

1.4. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Healthcare Manufaktur GmbH wirksam.

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber verwendet, werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch nicht insoweit, als sie Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

1.6. Die Healthcare Manufaktur GmbH versucht stets nach bestem Wissen und größtmöglicher Genauigkeit Ihre Aufträge zu erfüllen. Die Healthcare Manufaktur GmbH übernimmt dabei jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Empfehlungen, sowohl schriftlich als auch mündlich gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt.

2. Ausführung des Vertrages/Mitwirkung des Auftraggebers

2.1. Die Healthcare Manufaktur GmbH darf nach Übereinkunft mit dem Auftraggeber vertragliche Verpflichtungen und unter Einhaltung der Geheimhaltungsvereinbarungen durch Dritte erfüllen lassen. Die Healthcare Manufaktur GmbH steht für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.

2.2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass den Beratern der Healthcare Manufaktur GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen und ist auch verpflichtet die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.

3. Vorzeitige Auflösung des Vertrages

3.1. Der Auftraggeber und die Healthcare Manufaktur GmbH können den Vertrag nach Erteilung und Übereinkunft über das entsprechende  jeweilige Angebot vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen nur aus wichtigen Gründen kündigen.

3.2. Enden die Vertragsbeziehungen aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat die Healthcare Manufaktur GmbH Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.

4. Schweigepflicht

4.1. Die Healthcare Manufaktur GmbH verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, absolut vertraulich zu behandeln. Auch die Tatsache der Auftragserteilung selbst wird auf Wunsch des Auftraggebers Dritten nur mit seiner Genehmigung mitgeteilt.

4.2. Es gilt als vereinbart das alle durch die Healthcare Manufaktur GmbH erstellten Unterlagen oder mündlichen Ausführungen der strengen Vertraulichkeit unterliegen und ausschließlich zum internen Gebrauch des Auftraggebers zu verwenden sind. Etwaige Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung insbesondere unwissentlicher Weitergabe des Auftraggebers entbindet diesen nicht von der alleinigen Haftungspflicht gegenüber Dritten.

5. Haftung

5.1. Haftungsansprüche gegen die Healthcare Manufaktur GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Healthcare Manufaktur GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

5.2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Healthcare Manufaktur GmbH oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen aufgrund Delikts-Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.

5.3. Die Healthcare Manufaktur GmbH haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des schädigenden Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder grob schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.

5.4. Soweit die Healthcare Manufaktur GmbH hiernach haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Teileleistung, in deren Durchführung der Schaden verursacht wurde. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden haftet die Healthcare Manufaktur GmbH nicht. Jegliche Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag begründet keine Pflichten zugunsten Dritter.

5.5. Die Healthcare Manufaktur GmbH haftet nicht für Mängelfolgeschäden. Alle Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich in sechs Monaten nach Übergabe der Leistung.

5.6. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten insbesondere auch für Verzugsschäden.

6. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von der Healthcare Manufaktur GmbH erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden. Er darf sie ohne schriftliche Einwilligung der Healthcare Manufaktur GmbH weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht bleibt bei der Healthcare Manufaktur GmbH.

6.2. Die Healthcare Manufaktur GmbH behält sich bis zur Erfüllung ihrer Honoraransprüche das Eigentum an allen dem Auftraggeber übergebenen schriftlichen Ausarbeitungen vor.

7. Gewährleistungen und Abnahme

7.1. Enthält die Beratung oder die Berichterstattung Mängel im Sinne des Vertrages oder Gesetzes, wird die Healthcare Manufaktur GmbH nach Aufforderung durch den Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen. Die Healthcare Manufaktur GmbH ist berechtigt, für diese Nacharbeiten auch andere Berater oder Mitarbeiter des Unternehmens einzusetzen.

7.2. Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel oder sind sonst noch Nachteile für den Auftraggeber vorhanden, kann nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn der Berater oder ein Mitarbeiter der Healthcare Manufaktur GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das gilt auch, wenn notwendige Nachleistungen der Healthcare Manufaktur GmbH nach erneuter Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer bezeichneten angemessenen Nachfrist (§ 326 BGB) nicht erbracht worden sind.

7.3. Vorstehende Haftungsbeschränkung auf vorsätzliches und grob-fahrlässiges Verhalten gilt auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten durch Berater oder Mitarbeiter der Healthcare Manufaktur GmbH nachweisbar entstanden sind.

7.4. Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht gegenüber der Geschäftsleitung der Healthcare Manufaktur GmbH innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Übergabe schriftlich beanstandet.

7.5. Teileleistungen gelten einzeln gemäß obiger Ziffer als abgenommen.

8. Vergütung

8.1. Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

8.2. Der Auftraggeber trägt, soweit in Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist:
Spesen für Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter der Healthcare Manufaktur GmbH im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand berechnet. Kosten für die An- und Abreise der Mitarbeiter der Healthcare Manufaktur GmbH zum Projektort, wobei jedem Mitarbeiter wöchentlich eine Heimreise zusteht, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

8.3. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

8.4. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt die Healthcare Manufaktur GmbH monatlich Zwischenrechnungen.

8.5. Für die Festpreisaufträge erstellt die Healthcare Manufaktur GmbH eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes nach Auftragserteilung. Nach Beendigung des Auftrags werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt. Spesen und Reisekosten gemäß Ziffer 8.2. werden nach Beendigung des Auftrags in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Abwicklung länger, berechnet die
Healthcare Manufaktur GmbH in monatlichem Abstand die in dieser Zeit entstandenen Reisekosten und Spesen.

8.6. Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern die Rechnung spätestens am folgenden Tag zur Post gegeben wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto der Healthcare Manufaktur GmbH maßgeblich. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen der Healthcare Manufaktur GmbH ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist.

8.7. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber Mahnkosten in angemessener Höhe sowie Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Diskontsatz zu bezahlen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Alle Angebote der Healthcare Manufaktur GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

9.2. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen über seinen Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

9.3. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist unzulässig.

9.4. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtstand ist Siegen.

9.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Mannheim, den 08.06.2010

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